Gründe für Nichteinladung Schwerbehinderte? (Allgemeines)

garda, Berlin, Wednesday, 14.08.2019, 08:11 (vor 1689 Tagen) @ albarracin

Hallo sabsezicke,

die Pflicht zum Vorstellungsgespräch bezieht sich allein auf die fachliche Eignung. Ist diese gegeben, muß zwingend eingeladen werden.
Alles Andere kann dann im Vorstellungsgespräch besprochen werden. Wer weiß, vielleicht kann ja der sb Bewerber die Vorbehalte auch ausräumen bzw. eine glaubhafte andere Sicht der Dinge darlegen ?

Grundsätzlich stimme ich dir da zu. Aus den Umständen des Einzelfalles ist aber durchaus auch eine fehlende persönliche Eignung denkbar. Paradebeispiele: die rollstuhlfahrende Stewardess, der insulinpflichtige Pilot, der blinde Lokführer usw. Alles schon passiert (na gut, für den blinden Lokführer habe ich kein Beispiel).

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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