Gründe für Nichteinladung Schwerbehinderte? (Allgemeines)

WoBi, Friday, 09.08.2019, 09:35 (vor 1720 Tagen) @ sabsezicke

Hallo sabsezicke,

hier kommt es auf die Zeit an.
War die Probezeitkündigung vor 2 Wochen und es wird sich um den durch die eigene Kündigung freiwerden Arbeitsplatz beworben, könnte die vorhandene aktuelle Beurteilung eine Berücksichtigung finden. Lag die Probezeitkündigung bereits Jahre zurück und die Person könnte z.B. sich qualifizieren und weiterentwickeln, sollte es keine Rolle mehr spielen. Hier ist Art. 33 Abs. 2 GG zu beachten.
Soll der Arbeitgeber es erstmal nach § 164 Abs.1 Satz 7-9 SGB IX begründen, falls die Beschäftigungsquote nicht eingehalten wird und die SBV bzw. PR nicht einverstanden sind.

Es ist zudem das Maßregelungsverbot in § 612a BGB zu beachten:
"Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt."

Dass dieses und der Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet wird, ist allgemeine Aufgabe der SBV nach § 178 Abs. 1 Nummer 1 SGB IX und die des PR je nach zuständigem Personalvertretungsgesetz.

--
Gruß
Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion