Kostenübernahme Gebärdensprachdolmetscher (Allgemeines)

MatthiasNRW, Tuesday, 24.09.2019, 14:06 (vor 1648 Tagen) @ Karsti

Hallo,

Wir beschäftigen gehörlose Mitarbeiter in unserer Verwaltung. Um diese in der täglichen Arbeit, in Arbeitsschutzbelehrungen, Personalversammlungen und Schwerbehindertenjahresversammlungen begleiten zu können, benötigen wir die Hilfe von Gebärdensprachdolmetscher. Nun stellt sich die Frage, wer könnte diese Kosten übernehmen? Im § 82 SGB IX sind die Leistungen zur Förderung der Verständigung leider sehr schwammig beschrieben. In einer Nachfrage beim Integrationsamt konnte mir dieses auch leider nicht beantwortet werden.

Der letzte Satz überrascht mich ein wenig.
In aller Regel sollten den Integrationsämtern die Fördermöglichkeiten bekannt sein.

Der von dir genannte § 82 SGB IX gilt nur für die soziale Teilhabe (Kapitel 13 ab § 76 SGB IX).

Im Rahmen ihrer Zuständigkeit haben die Integrationsämter aus Mitteln der Ausgleichsabgabe Leistungen für Gebärdensprachdolmetscher im Rahmen der Arbeitsassistenz zu erbringen (§ 185 Abs. 5 SGB IX bzw. § 17 Abs. 1a SchwbAV). Hierbei handelt es sich auch nicht um einen Teil der Ermessensleistungen des § 185 Abs. 3 SGB IX.

Daher nochmals das Integrationsamt ansprechen bzw. Beratung beim Integrationsfachdienst (im Idealfall der IFD für hörbehinderte Menschen) in Anspruch nehmen. Den zuständigen IFD findest du unter: https://www.integrationsaemter.de/ifd/88c51/index.html

--
Gruß
Matthias


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion