Kostenübernahme Gebärdensprachdolmetscher (Allgemeines)

Berliner im Ländle, Wednesday, 25.09.2019, 12:19 (vor 1674 Tagen) @ Karsti

Wichtig ist der direkte Bezug zur beruflichen Tätigkeit. Der ist selbstverständlich bei Arbeitssicherheitsschulungen oder Weiterbildungen gegeben. Aber bei Personal- oder Schwerbehindertenversammlungen eher nicht (wird jedenfalls bei uns nicht akzeptiert, die Kosten muss die Firma also selbst tragen). Wichtig ist, dass der Termin mit dem Dolmetscher vorab mit dem Integrationsamt besprochen wird und man die verbindliche Zusage für eine Kostenübernahme hat. Hinterher kann man damit nicht mehr kommen. Ich muss sagen, dass das bei uns nach einem holprigen Start richtig gut klappt, ich bin total zufrieden!


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