Kostenübernahme Gebärdensprachdolmetscher (Allgemeines)

Cebulon, Monday, 30.09.2019, 15:13 (vor 1669 Tagen) @ MatthiasNRW

Dass entsprechende Anträge allerdings seitens der SBV im eigenen Namen gestellt werden können, wäre mir neu.

Halte das für fraglich, ob das der § 178 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB IX rechtlich hergibt. Gibt’s zu dieser Rechtsfrage Literatur, wonach SBV ohne gesonderte Vollmacht (Unterschrift des Begünstigten?) z.B. beim InA oder Reha-Trägern solche Förderanträge stellen kann?

BIH 1.2.2 Initiativrecht für Maßnahmen
“Die Stellung als Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen räumt keine gesetzliche Befugnis ein, für einen schwerbehinderten Menschen in seinen persönlichen Angelegenheiten tätig zu werden und seine individuellen Ansprüche durchzusetzen. Sie kann zum Beispiel nicht von sich aus den Zusatzurlaub beim Arbeitgeber beantragen oder einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft für den Betroffenen stellen ...“

Gruß,
Cebulon


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