Kostenübernahme Gebärdensprachdolmetscher (Allgemeines)

MatthiasNRW, Monday, 30.09.2019, 10:19 (vor 1670 Tagen) @ Luculus

Hallo,

Bei uns werden Kosten für SB-Versammlung und Personalversammlung ebenfalls übernommen. Es ist doch Recht jeden Arbeitnehmers den Versammlungen folgen zu können. Was wenn die SBV/Stelli gehörlos/höreingeschränkt ist?
Schwierig finde ich, wenn gehörlose Koll. sich anmelden dann aber nicht auftauchen. Dann sitzen die Gebärdendolmetscher blöd da... Daher engagiere ich eher Schriftsprachdolmetscher wohl wissend, dass Gehörlose Koll. evt. noch Erklärungen brauchen.

mir ist es ebenfalls so bekannt, dass arbeitsplatzbezogene Dolmetscherkosten (Gebärdensprache oder auch Schriftdolmetschung) recht umfassend übernommen werden. Sofern ein Bedarf absehbar ist, kann dieser natürlich auch über ein oder zwei Jahre festgestellt und die Kostenübernahme bewilligt werden.

Würde in einem Bewilligungsbescheid beispielsweise so aussehen:

12 Abteilungsbesprechungen à 1 Std. (2 Dolmetscher) = 24 Stunden
2 Personalgespräche à 1 Std. = 2 Std.
2 Schwerbehindertenversammlungen à 2 Std, (2 Dolmetscher) = 8 Stunden
1 Personalversammlung à 2 Std, (2 Dolmetscher) = 4 Stunden
usw.

Kann in der Summe dann durchaus fünf- oder sechsstellig werden.

Hier bietet sich also der Dialog mit dem zuständigen Integrationsamt zur besten Vorgehensweise an.
Zum markierten letzten Satz: Der Anspruch auf Gebärdensprachdolmetscher als Arbeitsassistenz ist natürlich ein individueller Anspruch. Kann natürlich ggf. als Poolleistung erbracht werden, sofern mehrere Personen betroffen sind. Dass entsprechende Anträge allerdings seitens der SBV im eigenen Namen gestellt werden können, wäre mir neu. Aber auch da mag die Vorgehensweise bei den Integrationsämtern unterschiedlichs ein, daher absprechen :)

--
Gruß
Matthias


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion