Kostenübernahme Gebärdensprachdolmetscher (Allgemeines)
Es gibt Integrationsämter, die das Antragsrecht der SBV schon so weit auslegen. (leider keine Literatur verfügbar)
Allerdings wird davon ausgegangen, dass "vor" einer Antragsstellung Arbeitgeber und Inklusionsbeauftragter "pflichtgemäß" auch rechtzeitig und umfassend informiert worden sind.
Sollten Unstimmigkeiten zwischen SBV und AG vorliegen, dann geht es nicht gegen den Willen des Arbeitgebers.