Keine Einladung bei interner Besetzung, trotz externer Ausschreibung? (Allgemeines)

carriegross, Monday, 21.10.2019, 18:05 (vor 2557 Tagen) @ Hotte

Hallo,

muss der AG auf Nachfrage das belegen?

Diese Begründung könnte immer dann angeführt werden, wenn jemand Schadensersatzansprüche geltend macht. Dann ist ja der AG fein raus und muss keine Sanktionen fürchten.

LG


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