Keine Einladung bei interner Besetzung, trotz externer Ausschreibung? (Allgemeines)
Also, erstmal sprechen wir hier von einem Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst, also Kommunen, Landes- und Bundesbehörden gehören dazu. Da gibt es gewisse Verwaltungsmodalitäten. Verwaltungshandeln wird in Vermerken dokumentiert und diese gehen zum Vorgang innerhalb einer Akte.
Der Arbeitgeber (hier vermutlich ein Personalsachbearbeiter/Personalchef) wird den Vermerk vorlegen. Falls ein Richter den Vermerk anzweifelt, also eine Lüge unterstellt, gibt es immer noch Zeugen. So ein Vermerk geht zur Kenntnis auch immer an die Interessenvertretungen und ggf. an weitere Beteiligte. Das hat ja wohl einen höheren Beweiswert als. "Nö, gab kein Auswahlverfahren"