Keine Einladung bei interner Besetzung, trotz externer Ausschreibung? (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 22.10.2019, 09:43 (vor 2556 Tagen) @ carriegross

Vielleicht habe ich das ein wenig missverständlich ausgedrückt, aber um jetzt mal das Thema Klage aufzugreifen, es gibt einen Gütetermin beim Arbeitsgericht, der AG sagt, sie hätten niemanden eingeladen, dann ist doch schon Schicht im Schacht, oder!? Mich würde interessieren, wie das ein AG beweisen kann bzw. die Gegenseite das Gegenteil? Die Gegenseite kann ja nun auch schlecht sagen, dass das nicht stimmt. Aber eine Beweispflicht hat die Gegenseite nun wiederum ja auch nicht!?

Hey,
wer eine Kalge einreicht, muss seine Klage auch beweisen. Ist generell so.
Stell dir vor, ich verklage dich, weil du mir 10.000 € schuldest. Jetzt beweist du mal, das dies nicht der Fall ist :-)
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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