Keine Einladung bei interner Besetzung, trotz externer Ausschreibung? (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Monday, 21.10.2019, 20:22 (vor 2557 Tagen) @ carriegross

Hallo,

aber wie kommt man als SBV oder gar als Externer an diese Info?

Wenn der AG sagt, dass keine Externen eingeladen worden sind, wie ist das zu belegen? Es ist ja einfacher, zu behaupten etwas nicht gemacht zu haben, als etwas gemacht zu haben.

Auf welcher Rechtsgrundlage oder gar Urteil beruht das?

LG

Hey,
die SBV erfährt auch bei der Sitzung des Personalausschusses bzw. BR davon, wenn es um die konkrete Stellenbesetzung geht.
Bei einer vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen SBV und AG dürfte auch der AG von sich aus die SBV über den Stopp der Stellenausschreibung informieren.

VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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