Keine Einladung bei interner Besetzung, trotz externer Ausschreibung? (Allgemeines)
Wenn eine evt. Klage allerdings auf dem AGG aufgebaut ist, liegt die Beweispflicht nach § 22 AGG beim AG. 
Wenn eine evt. Klage allerdings auf dem AGG aufgebaut ist, liegt die Beweispflicht nach § 22 AGG beim AG. 
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