Eigenes Büro (Umgang mit Arbeitgeber)

WoBi, Wednesday, 27.11.2019, 16:04 (vor 1612 Tagen) @ Tom-Ulm

Hallo Tom-Ulm,

der Arbeitgeber hat der SBV Sachmittel bereitgestellt. Diese Sachmittel unterliegen der Verwaltung und der Verfügungskontrolle der SBV. Auch ein Büro ist ein soll notwendiges Sachmittel. Wenn der Arbeitgeber das Büro braucht, kann er gerne mit der SBV verhandeln, ggf. mit Tausch eine besser geeignete Räumlichkeit.

§ 179 Abs. 9 SGB IX verweist auf die bereitgestellten Sachmittel von BR/PR/.., wenn die SBV keine eigenen Sachmittel hat. Hier hat die SBV ein eigenes Büro. Warum dieses aufgeben?

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Gruß
Wolfgang


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