Eigenes Büro (Umgang mit Arbeitgeber)

WoBi, Wednesday, 27.11.2019, 19:54 (vor 1604 Tagen) @ Tom-Ulm

Hallo Tom-Ulm,

zu der Meinung eines Schulungsanbieters kein Kommentar. Hier wäre die Frage nach der Rechtsgrundlage von Interesse.
Nachlesen in den Kommentaren für SGB IX und BetrVG kann hier helfen;-)

Kleine Argumentationshilfe:
Wenn der BR so gut durch den Arbeitgeber mit Sachmittel ausgestattet, dass der BR die gesonderten Anforderungen der SBV erfüllen kann oder der Arbeitgeber die Sachmittel des BR aufstockt, um die gesonderten Anforderungen der SBV zu erfüllen, dann besteht kein Anspruch auf ein eigenes Büro.
Aber dein Arbeitgeber hat der SBV eigene Sachmittel zugestanden. Also hat der Arbeitgeber den gesonderten Bedarf der SBV bereits anerkannt und diese Sachmittel stehen unter der Verwaltung der SBV einschließlich des Hausrechtes in den Räumlichkeiten der SBV.
Es obliegt der SBV, ob sie z.B. ein zur Verfügung gestellten Drucker (=Sachmittel) weiter zu nutzen oder diesen gegen ein Nachfolgegerät umzutauschen oder den Drucker zurückzugeben.
Es ist hier eine Frage von Eigentümer und Besitzer. Mehr dazu im Beitrag:
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20316

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Gruß
Wolfgang


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