Eigenes Büro (Umgang mit Arbeitgeber)

SFliege, Wednesday, 27.11.2019, 17:11 (vor 1609 Tagen) @ Tom-Ulm

Hallo Tom_Ulm,

nun, ich denke Du solltest den BR mit in dein Boot holen, damit er hier auch ein wenig mitrudert. :-)

Wie WoBi schon aufgeführt hat, :
§ 178 Abs. 9 SGB IX
"Die Räume und der Geschäftsbedarf, die der Arbeitgeber dem Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrat für dessen Sitzungen, Sprechstunden und laufende Geschäftsführung zur Verfügung stellt, stehen für die gleichen Zwecke auch der Schwerbehindertenvertretung zur Verfügung, soweit ihr hierfür nicht eigene Räume und sächliche Mittel zur Verfügung gestellt werden."

Also entweder stehen Dir eigene Räume für Deine Arbeit zur Verfügung, oder Du musst die Räume des Betriebsrats ebenfalls nutzen können. … und wenn dadurch der Betriebsrat nicht arbeiten kann, weil Du diese Räumlichkeiten für 20 oder mehr Stunden mitbenutzen musst, dann wird er in dieser Sache dem Arbeitgeber wohl auch seinen Standpunkt deutlich mitteilen.
Es spricht aber jetzt schon auch für Deinen Arbeitgeber, dass Du Deine Arbeitszeit etwas erhöhen kannst.
Auch der Tipp von WoBi gefällt mir: Vielleicht bietet es ja auch eine gute Möglichkeit für ein gutes Verhandlungsergebnis. Hast Du schon eine Bürokraft für Schreibarbeiten im erforderlichen Umfang?


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