Rückmeldung an AG nach erfolgter Anhörung nötig? (Kündigung)

Annette0102, Thursday, 05.12.2019, 16:46 (vor 1602 Tagen)

Hallo, leider konnte ich meine Frage nirgendwo im Forum finden, daher stelle ich sie nun:
Lage: Bei uns werden momentan betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen. Dabei sind 4 schwerbehinderte/gleichgestellte Kollegen. Ich habe nun gestern diese vier Anhörungen von der Personalabteilung erhalten und den Erhalt der Anhörungsunterlagen quittiert.
Frage: Muss ich nun, genau wie der BR, einen Beschluss (mit mir selber, bin nur eine einköpfige Vertretung) zu jeder Kündigung fassen und meine Antwort (Widerspruch) dem AG mitteilen? Wenn ja, in welcher Frist (7 Tage wie der BR - sind ordentliche Kündigungen). Oder reicht es gegenüber dem AG, dass ich den Erhalt quittiert habe? Ich muss ja dann dem Integrationsamt antworten, wenn diese mich demnächst anschreiben?
Also ich bin grade verwirrt ............


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