Rückmeldung an AG nach erfolgter Anhörung nötig? (Kündigung)
Sehr schön formuliert: Der Begriff „Beschluss“ kommt im Zusammenhang mit der SBV-Amtstätigkeit im SGB IX nicht vor. Daher gibt’s auch nicht den Begriff „Beschlussfähigkeit“, nicht Ladung zur Sitzung mit Niederschrift über das Abstimmungsergebnis, da keine gemeinsamen Beschlüsse mit anderen Mtgl. der SBV. Lediglich beim Wahlvorstand als Kollegialorgan in der Wahlordnung gibts Mehrheitsbeschlüsse laut § 2 Abs. 2 SchwbVWO.
Gruß,
Cebulon