Rückmeldung an AG nach erfolgter Anhörung nötig? (Kündigung)

SFliege, Monday, 09.12.2019, 17:50 (vor 1599 Tagen) @ Annette0102

Sorry Annette0102,
dass wir jetzt zum Thema Beschluss abgeschweift sind.

Wenn der Arbeitgeber die SBV "vor" einer geplanten Kündigung anhört, wozu er gesetzlich verpflichtet ist, solltest Du ihm natürlich unbedingt antworten und nicht auf die Anhörung durch das Integratiosamt warten oder auf diese verweisen.

Ziel dieser Anhörung durch den Arbeitgeber ist es so früh wie möglich auf die Willensbildung des Arbeitgebers Einfluss zu nehmen.
Ziel der Anhörung durch das Integrationsamtes ist es auf die Entscheidung des Integrationsamtes Einfluss zu nehmen.
Beide Arten der Einflussnahme durch die SBV sind sehr wichtig!
Bei der Stellungnahme gegenüber dem Integrationsamt wirst Du natürlich auf der vorherigen Stellungnahme aufbauen.

Lies mal den Artikel in der ZB 2/2019 durch, dann wird es hoffentlich klarer.
https://www.integrationsaemter.de/Kuendigung/875c11198i1p62/index.html

Viele Grüße


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