Rückmeldung an AG nach erfolgter Anhörung nötig? (Kündigung)

WoBi, Friday, 06.12.2019, 10:24 (vor 1575 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

die SBV beschließt nie, sondern nur ein (mehrköpfiger) Betriebsrat.

Wie ist das mit Seminare? Beschließt die SBV nicht die Teilnahme und bittet den Arbeitgeber um Kostenübernahmeerklärung.
Wie ist das mit dem Aussetzen von Beschlüssen des Betriebs-/Personalrat? Fasst hier die SBV nicht den Beschluss der Aussetzung.
Die SBV ist eine betriebliche Interessensvertretung und übt ihre Tätigkeit durch Beschlüsse aus. Auch als eine Einpersonenvertretung fasst die SBV wie ein Betriebsrat mit einer Mitglied Beschlüsse.

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Gruß
Wolfgang


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