Rückmeldung an AG nach erfolgter Anhörung nötig? (Kündigung)

Cebulon, Thursday, 05.12.2019, 17:31 (vor 1603 Tagen) @ Annette0102

Muss ich nun, genau wie der BR, einen Beschluss (mit mir selber, bin nur eine einköpfige Vertretung) zu jeder Kündigung fassen und meine Antwort (Widerspruch) dem AG mitteilen?

Hallo Annette,

die SBV beschließt nie, sondern nur ein (mehrköpfiger) Betriebsrat. Eine SBV hat auch kein Widerspruchsrecht, sondern Anhörungsrechte mit der Befugnis, Stellungnahme abzugeben. Dabei sollte sie sich an den BR-Fristen orientieren. Falls Frist im Einzelfall mal nicht ausreichen sollte, sollte sich die SBV mit dem Arbeitgeber zeitlich abstimmen. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn ein sbM urlaubsbedingt vor Fristablauf nicht erreichbar.

Gruß,
Cebulon


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