Schichtzeitverlängerung (Allgemeines)

Monica99, Tuesday, 14.04.2020, 11:26 (vor 2381 Tagen) @ Holz_116

Hallo, was sagt denn der BR/PR dazu?
Wenn hier die Regelarbeitszeit entsprechend verändert wird wäre es keine Mehrarbeit gem. SGB IX.

Grundsätzlich wäre dass ArbZG zu beachten. Doch es gibt nun ja die Rechtsverordnung für 3 Monate mit bis zu 12 Std. Damit wären 12 Std. REGELARBEITSZEIT möglich, ohne dass dieses Mehrarbeit ist.

Wäre hier also ein Fall des §178 Abs.4

--
mfg Monica


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion