Schichtzeitverlängerung (Allgemeines)
Hallo, was sagt denn der BR/PR dazu?
Wenn hier die Regelarbeitszeit entsprechend verändert wird wäre es keine Mehrarbeit gem. SGB IX.
Grundsätzlich wäre dass ArbZG zu beachten. Doch es gibt nun ja die Rechtsverordnung für 3 Monate mit bis zu 12 Std. Damit wären 12 Std. REGELARBEITSZEIT möglich, ohne dass dieses Mehrarbeit ist.
Wäre hier also ein Fall des §178 Abs.4
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mfg Monica