Schichtzeitverlängerung (Allgemeines)
Hallo Holz_116,
Mein konkretes Problem ist, dass auf einer Station eben genau dies schon so geplant wird, obwohl der BR noch nicht zugestimmt hat und ein SB-Kollege auf mich zu gekommen ist, dass er diese langen Schichten behinderungsbedingt nicht arbeiten kann und ich nicht weiter weiß, was ich diesem Kollegen raten kann.
Wie kann der Arbeitgeber dies ohne Zustimmung des Betriebsrates durchführen? Die "Planungsumsetzung" des Arbeitgebers bedarf der Mitbestimmung. Es sind hier die Punkte 2 und 3 von § 87 Abs. 1 BetrVG betroffen. Hier kann der Betriebsrat eine Einigung ggf. per Einigungsstelle, nachdem Verhandlungen gescheitert sind, erzwingen. Eine Umsetzung bis zum Abschluss einer Vereinbarung oder einer Entscheidung der Einigungsstelle kann per einstweiliger Verfügung unterbinden werden. Hier der Abs. 2 von § 87 BetrVG: "Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat."
Starke dem BR den Rücken, damit dieser seine Aufgabe als gewählte Interessensvertretung der Kolleginnen und Kollegen nachkommt. Der BR ist nicht der verlängerte Arm des Arbeitgebers, der dessen Versäumnisse in der Vergangenheit und der Gegenwart durch zusätzliche Belastungen der Beschäftigten kompensiert. Möglichst nur durch eine kostenlose Mahlzeit.
Die Chance jetzt für den BR ist z.B. die Personalplanung aufzustocken, Weiterbildungsmaßnahmen zu forcieren, Entgeltanpassungen durchführen oder Freizeit- und Erholungsmaßnahmen einzufordern. Die Einschränkungen werden über den Mai hinaus ein Thema für die SBV und den BR bleiben.
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Gruß
Wolfgang