Schichtzeitverlängerung (Allgemeines)
Hallo,
entgegen dem, was Monica schreibt, ist es für § 207 SGB IX unerheblich, wie die tatsächliche Regelarbeitszeit ist. Die Grenze des § 207 ist immer 8 Std/Tag. Daran änder auch eine Genehmigung der zuständigen Behörde nichts.
Relevant sind aber sehr wohl auch individuelle behinderungsbedingte Vereinbarungen im Rahmen des § 164 Abs. 4 und 5 SGB IX. Auch diese können nicht so ohne weiteres einseitig vom AG "ausgehebelt" werden.
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&Tschüß
Wolfgang