Schichtzeitverlängerung (Allgemeines)
Hallo Monica,
§ 3 Satz 1 ArbZG, der den 8-Std-Regelarbeitstag festschreibt, wurde durch die COVID-19-AZV nicht angetastet.
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/arbeitszeitverordnung.pdf;jsessionid=0AD1EDDFA1D63BA5A75DCF85A462B74D?__blob=publicationFile&v=2
Lediglich die Abweichungsmöglichkeit in Satz 2 wurde von 10 auf 12 Std. verlängert. In der Begründung, Teil B auf Seite 8 wird klar gestellt, daß die Pflicht zum Ausgleich auf durchschnittlich 8 Std/werktäglich weiterhin besteht. Somit bleibt auch die Grundlage von § 207 SGB IX weiterhin der 8-Std.-Tag.
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&Tschüß
Wolfgang