Schichtzeitverlängerung (Allgemeines)
Hallo Wolfgang, der Arbeitsminister als zuständiger Gesetzgeber hat mittels Rechtsverordnung den §3 des ArbZG, der regelt die 8 Std. Grenze für 3 Monaten hier auf 12 Std. geändert. Das SGB IX und die hierzu gegebene Rechtsprechung des BAG bezieht/beziehen sich betreffend Arbeitszeitregelung des ArbZG 8 Std. jetzt für 3Monate auf 12 Std.
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mfg Monica