Schichtzeitverlängerung (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 14.04.2020, 23:16 (vor 2381 Tagen) @ albarracin

Moin Moin,

die Frage ist, inwieweit die Aufweichung der Gesetze, die durch die Corona-Pandemie geschehen ist, auch für Arbeitgeber sinnvoll auf Schwerbehinderte angewendet werden sollte.

Hier sehe ich es ähnlich, wie auch beim Home-Office: Wenn Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen, die dazu führen, dass sie einen 12 Stunden Tag nicht auf Dauer leisten können, sich beim Arbeitgeber melden, um behinderungsgerechte Arbeitsbedingungen einzufordern, hat der Arbeitgeber drei Möglichkeiten:
1. ein generelles Ja ohne Prüfung - wird es meistens nicht geben, da das Schlupfloch zu groß ist
2. ein generelles Nein ohne Prüfung - kann, und dies muss unser Ansatzpunkt als SBV sein, dazu führen, dass es zu Langzeiterkrankungen durch die Überlastung kommt, die weit über Corona hinausreichen können
3. eine Prüfungsinstanz, sei es BEM oder Betriebsarzt und dann Empfehlung zum individuellen Vorgehen. Bsp: 3 Schichten pro Woche mit 12 Stunden möglich, aber nicht bis zu 5 oder 8 Stunden maximal oder oder oder, je nach Gesundheitsstörung und der zu leistenden Arbeit. Dieser Weg ist der einzig sinnvolle.

Noch ist bei uns diese Anwendung nicht im Gespräch, daher ist diese Überlegung bislang nur in meinem Kopf.

Liebe Grüße

Hendrik


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