Sprechstunde der SBV (Freistellung)

Alex081073, Oberfranken, Tuesday, 12.05.2020, 18:16 (vor 1445 Tagen)

Hallo,
da ich keine Teilfreistellung bei 35 schwerbehinderte/gleichgestellte in meiner Klinik erhalte, habe ich nun den Arbeitgeber angeschrieben das ich eine Sprechstunde einrichte.
Hier habe ich zweimal in der Woche 1,5Std. vorgeschlagen.
Hier die Antwort vom AG:
"Ihren Entschluss, den schwerbehinderten, gleichgestellten und von Behinderung bedrohten Kolleginnen und Kollegen zukünftig (ab den 01.05.20) eine regelmäßige Sprechstunde anzubieten, haben wir zur Kenntnis genommen und verstehen Ihre grundsätzliche Idee dahinter und begrüßen diese.
Gern können Sie für Ihre SBV Sprechstunde ab 1.5.2020 den aus Ihrer Sicht geeigneten Raum nehmen.
Aus unserer Sicht ist der von Ihnen gewünschte Umfang der Sprechstunde mit 2-Mal wöchentlich 1,5 Stunden sehr umfangreich und wir zweifeln daher an der Erforderlichkeit.
Wir möchten Sie daher bitten - zunächst befristet für die nächsten zwei Monate also bis zum 30.6.2020 -, die Sprechstunden entweder dienstags oder donnerstags zu den von Ihnen geplanten Zeiten abzuhalten, somit nur einmal die Woche.
Nach Ablauf der zwei Monate möchten wir Sie weiterhin bitten, uns in anonymisierter Form die Inanspruchnahme durch unsere von Ihnen vertretenen Mitarbeiter mitzuteilen, damit wir den Bedarf und die Erforderlichkeit überprüfen können. Dann können wir daran anschließen in einem gemeinsamen Gespräch den zukünftigen Bedarf zu Ihren Sprechstunden klären.
Sollten die ersten zwei Monate aufgrund der Corona-Krise aus Ihrer Sicht zu einer Verzerrung der Zahlen führen, können wir den „Pilotzeitraum“ auch gern auf vier Monate verlängern, somit bis zum 31.08.2020, dies überlassen wir Ihnen.
Sollten Mitarbeiter mit Ihnen sprechen möchten, können Sie - wie bisher auch - in Ihrer Funktion als Schwerbehindertenvertreter die Termine hierfür auch außerhalb der Sprechstundenzeiten wahrnehmen. Bitte informieren Sie in solchen Fällen Ihren Vorgesetzten wie gehabt rechtzeitig von Ihrer Abwesenheit."

Die Frage was mich beschäftigt ist, ob der AG das verlangen darf?
Das man wie hier schon sehr oft beschrieben,eine excel-Tabelle machen soll zwecks einer Teilfreistellung. Diese habe ich auch schon teilweise seit November 19 angefertigt.
Auch auf meine erneute Anfrage, das ich wegen der Sprechstunde es natürlich ganz anders sehe und die Zeit brauche. Leider seit über eine Woche funkstille!
Was kann man dem AG noch entgegensetzen?

Gruß Alex.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion