Sprechstunde der SBV (Freistellung)

Alex081073, Oberfranken, Thursday, 14.05.2020, 16:26 (vor 1440 Tagen) @ WoBi

Hallo Alex081073,

in der vom Arbeitgeber für ausreichend gehaltene eine Stunde ist es nicht mal möglich, um sich auf die (wöchentliche) Betriebsratssitzung vorzubereiten. Da ist noch keine Sitzungsteilnahme an der BR-Sitzung selbst enthalten.

Zur BR Sitzung bin ich ganz normal montags dabei!

Ab einer gewissen Größe ist zwingend ein Betriebsausschuss des Betriebsrates erforderlich und auch da hat die SBV ein Teilnahmerecht.

Auch hier bin ich mit dabei!

Sollten es weitere Ausschüsse geben, dann auch dort. Zusätzlich muss das Monatsgespräch berücksichtigt werden. Teilnahme- und Rederecht auf der vierteljährigen Betriebsversammlung. Nacharbeiten bei all diesen Aktivitäten fallen zudem noch an.
Dazu kommen die Aufgaben der SBV, die ggf. eigengeplant ausgeführt werden müssen.

Also diesen Zeitrahmen für eine Freistellung mitteilen. Freistellen bedeutet im übrigen nicht nacharbeiten.

Auch bin ich beim Wirtschaftsausschuss und Arbeitssicherheit dabei, das ist alles geklärt.
Nur halt meine Persönliche Zeit als SBV ist stark beschränkt, das man mir nur 1 Stunde in der Woche genehmigt und ich meinen Abteilungsleiter immer bitten muss mich kurzfristig frei zu planen.

Gruß Alex.


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