Sprechstunde der SBV (Freistellung)

Monica99, Wednesday, 13.05.2020, 15:57 (vor 1443 Tagen) @ Alex081073

Hallo,

Denn bisher habe ich nur 1 Stunde in der Woche eine Beauftragtenzeit bekommen.

Es gibt für die Mandatszeit KEIN Zeitlimit. Die SBV nimmt sich hier die Zeit, welche Sie für Notwendig ansieht. Mandatsarbeit hat Vorrang vor der Arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeit. Sie muss sich sofern nicht freigestellt nur zur Mandatsarbeit abmelden und danach wieder zurückmelden beim AG. Der AG MUSS dafür Sorge tragen, dass die Mandatsarbeitszeit möglich ist.

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mfg Monica


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