Sprechstunde der SBV (Freistellung)

WoBi, Wednesday, 13.05.2020, 09:29 (vor 1445 Tagen) @ Alex081073

Hallo Alex,

der Arbeitgeber macht einen Vorschlag zur "Begrenzung" der SBV-Tätigkeit. Ist doch eine gute Gesprächsbasis. Wobei du nicht Berichtspflichtig gegenüber dem Arbeitgeber bist.
In deiner Planung der Sprechstunden hast du nur an deine KollegInnen gedacht. Aber was ist mit dem Arbeitgeber? Es fallen doch sicher umfangreiche Unterrichtungsverpflichtungen z.B. über Bewerbungseingänge, Versetzungen, Aufgabenzuweisungen,... an. Dafür ist kein "Zeitfenster" in deiner Planung vorgesehen.
Um hier kein Zusammentreffen zwischen den behinderten Beschäftigten und den Arbeitgebervertretern zu generieren, wäre es doch Möglich die zweite geplante Sprechstunde nur für diesen Zweck zu öffnen und hier die Arbeit der SBV zu kanalisieren. Die Vor- und Nachbearbeitungszeiten nicht vergessen.
Würde doch die Planung in der vertraglich geschuldeten Tätigkeit vereinfachen ;-) - als Argument für den Arbeitgeber.

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Gruß
Wolfgang


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