Sprechstunde der SBV (Freistellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 13.05.2020, 10:19 (vor 1415 Tagen) @ Alex081073

Hallo,

es kommt darauf an, wie Du die Sprechstunde ausgestalten willst.
Geht es nur um eine Art "Erste Hilfe", ggfs. mit Terminvereinbarung für notwendige vertiefte Gespräche, dann ist für 35 betroffene AN sicherlich 1x wöchentlich 1,5 Stunden mehr als ausreichend.
Wir haben zB bei 270 betroffenen AN für derartige Kurzberatung bzw. Schnellauskünfte eine völlig ausreichende wöchentliche Sprechstunde von einmal 3 Std.

Wenn es aber auch darum geht, daß du auch pauschal Zeit ansetzen willst für Dinge wie Recherche, Maßnahmenentwicklung, Vor- und Nachbereitung von Terminen, Sitzungen etc., dann solltest Du das Deinem AG auch so mitteilen. Dieser Wunsch wäre insbesondere bei einer nicht freigestellten SBV auch durchaus legitim. Viele gerade "kleinere" SBVen vergessen leicht, daß es diesen Aufwand in beträchtlichem Aufwand gibt.
Auch solltest Du berücksichtigen, daß in einem vollschichtigen Betrieb wie einer Klinik natürlich es für den AG auch leichter planbar ist, je weniger Du derartige Zeiten "stückelst". Daß du diese Belange in Deine Plannungen mitberücksichtigt, gehört zu einer guten Zusammenarbeit dazu.
Auch ich sehe wie meine Vorposter keine Unanständigkeiten in der Antwort Deines AG. Du solltest Dir wirklich im Klaren werden, wofür Du diese Zeit wirklich nutzen willst und dies mit dem AG besprechen. Das Gesprächsangebot Deines AG solltest Du aktiv und gut vorbereitet nutzen. Dann kannst Du sicherlich auch klarstellen, daß es bei der Inanspruchnahme einer Sprechstunde keinen Anspruch auf detaillierte "Strichlisten".

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion