Sprechstunde der SBV (Freistellung)

WoBi, Thursday, 14.05.2020, 13:55 (vor 1436 Tagen) @ Alex081073

Hallo Alex081073,

in der vom Arbeitgeber für ausreichend gehaltene eine Stunde ist es nicht mal möglich, um sich auf die (wöchentliche) Betriebsratssitzung vorzubereiten. Da ist noch keine Sitzungsteilnahme an der BR-Sitzung selbst enthalten. Ab einer gewissen Größe ist zwingend ein Betriebsausschuss des Betriebsrates erforderlich und auch da hat die SBV ein Teilnahmerecht. Sollten es weitere Ausschüsse geben, dann auch dort. Zusätzlich muss das Monatsgespräch berücksichtigt werden. Teilnahme- und Rederecht auf der vierteljährigen Betriebsversammlung. Nacharbeiten bei all diesen Aktivitäten fallen zudem noch an.
Dazu kommen die Aufgaben der SBV, die ggf. eigengeplant ausgeführt werden müssen.

Also diesen Zeitrahmen für eine Freistellung mitteilen. Freistellen bedeutet im übrigen nicht nacharbeiten.

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Gruß
Wolfgang


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