Tipps zum Verhalten der SBV im Vorstellungsgespräch (Allgemeines)

DSBV, München, Wednesday, 17.06.2020, 11:30 (vor 1409 Tagen) @ Vertigo

Das habe ich im Lexikon gefunden:
"Die konkrete Frage muss lauten, ob der Stellenbewerber an gesundheitlichen, seelischen oder ähnlichen Beeinträchtigungen leidet, die seine Eignung zur Verrichtung der beabsichtigten vertraglichen Tätigkeit infrage stellt."

Aber ist das nicht eher eine Frage, die der AG stellen KANN, die aber nicht eigentliche Aufgabe der SBV ist?


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