Ignoranz vom Arbeitgeber (178(2) ) (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 06.12.2021, 13:25 (vor 864 Tagen) @ Karin73

Moin Moin Karin,

zunächst einmal die Frage, sind in Eurer Kita Schwerbehinderte beschäftigt?
Wenn Nein, kannst du nichts machen, wenn ja, kommt es darauf an.

Mich wundert, dass ein Landesgesetz vom Kreis unterlaufen werden kann, da aus meinem Rechtsverständnis das höherrangige Rechtsgut Vorrang hat und niederrangiges dieses nicht verschlechtern kann. Man kann ja auch nicht einfach einen Arbeitsvertrag abschließen mit weniger Urlaub als im Bundesurlaubsgesetz vorgesehen ist.

1. Wenn Schwerbehinderte dabei sind, die Erörterung nach § 178,2 SGB IX einfordern.
2. falls Du im Landesdienst beschäftigt bist, die Schwerbehindertenrichtlinien aus Hedwig Holzbein nach Schutzrechten der Schwerbehinderten durchschauen, die hier anwendbar sein könnten
3. Den § 164,4 SGB IX zu Rate ziehen, um die Schwerbehinderten vor Überlastung zu schützen, Arbeitsorganisation: Verbindliche Pausenzeiten, Einhaltung des Betreuungsschlüssels aus dem Kitagesetz,
4. §204 SGB IX Ablehnung von Mehrarbeit durch die Schwerbehinderten
5. Wenn der AG nicht reden will, Kostentragung Rechtsanwalt beantragen und ggf. Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

Ich hoffe, dieses hilft erstmal weiter.

Liebe Grüße

Hendrik


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