Ignoranz vom Arbeitgeber (178(2) ) (Allgemeines)

Karin73, Schleswig-Holstein, Monday, 06.12.2021, 17:50 (vor 843 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin Karin,

zunächst einmal die Frage, sind in Eurer Kita Schwerbehinderte beschäftigt?

Ja sind es

Wenn Nein, kannst du nichts machen, wenn ja, kommt es darauf an.

Mich wundert, dass ein Landesgesetz vom Kreis unterlaufen werden kann, da aus meinem Rechtsverständnis das höherrangige Rechtsgut Vorrang hat und niederrangiges dieses nicht verschlechtern kann. Man kann ja auch nicht einfach einen Arbeitsvertrag abschließen mit weniger Urlaub als im Bundesurlaubsgesetz vorgesehen ist.

Leider ist tatsächlich so, das das Kita Gesetz diese Ausnahmeregelung zulässt. aber mit der Bedingung sich weiterhin um Fachkräfte zu bemühen.Allerdings sind die einzigen Bemühungen eine Dauerausschreibung auf der Homepage.

1. Wenn Schwerbehinderte dabei sind, die Erörterung nach § 178,2 SGB IX einfordern.

Habe ich , werde nur ignoriert von der Fachdienstleitung, Fachbereichsleitung und vom Inklusionsbeauftragten bekomme ich eine Antwort. Mittwoch ist auch die 7 Tage Frist um. Die Maßnahmen wurde auch nicht gestoppt..

2. falls Du im Landesdienst beschäftigt bist, die Schwerbehindertenrichtlinien aus Hedwig Holzbein nach Schutzrechten der Schwerbehinderten durchschauen, die hier anwendbar sein könnten

Nein das Gesetz zählt nicht für uns. wir sind eine Komune..

3. Den § 164,4 SGB IX zu Rate ziehen, um die Schwerbehinderten vor Überlastung zu schützen, Arbeitsorganisation: Verbindliche Pausenzeiten, Einhaltung des Betreuungsschlüssels aus dem Kitagesetz,
4. §204 SGB IX Ablehnung von Mehrarbeit durch die Schwerbehinderten
5. Wenn der AG nicht reden will, Kostentragung Rechtsanwalt beantragen und ggf. Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.
Bei wem beantrage ich die Kostenübernahme? Beim Bürgermeister?

Gegen wem leitet ich die Owi ein? Fachdienstleitung, Fachbereichsleitung , Inklusionsbeauftragten?

Ich hoffe, dieses hilft erstmal weiter.

Ja hat erstmal geholfen.

Liebe Grüße

Hendrik


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