Ignoranz vom Arbeitgeber (178(2) ) (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 07.12.2021, 10:14 (vor 871 Tagen) @ Karin73

Hallo,

und wenn die SBV auf eine Aussetzung keine Antwort bekommt und der AG die Maßnahme weiter betreibt, dann muß er eben per Arbeitsgericht auf seine Pflichten hingewiesen werden.
Auch eine Aussetzung gem. § 178 Abs. 2 Satz 2 SGB IX kann gerichtlich durchgesetzt werden und gem. § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG ist dafür auch bei öffentlichen Arbeitgebern das Arbeitsgericht und nicht das Verwaltungsgericht zuständig.
https://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__2a.html

--
&Tschüß

Wolfgang


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