Ignoranz vom Arbeitgeber (178(2) ) (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 06.12.2021, 20:40 (vor 861 Tagen) @ Karin73

Moin Moin Karin,

gegen den Arbeitgeber allgemein wird das OWI eingeleitet. Vorher Beschluss fassen zur Beautragung eines Rechtsanwaltes damit der Arbeitgeber die Kosten trägt ...

Liebe Grüße

Hendrik


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