Ignoranz vom Arbeitgeber (178(2) ) (Allgemeines)

Karin73, Schleswig-Holstein, Monday, 06.12.2021, 23:57 (vor 864 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin Karin,

gegen den Arbeitgeber allgemein wird das OWI eingeleitet. Vorher Beschluss fassen zur Beautragung eines Rechtsanwaltes damit der Arbeitgeber die Kosten trägt ...

Kannst Du mir das bitte näher erklären.
Ich fasse einen Beschluss und teile diesen den Bürgermeister mit. Muss ich dann auf Antwort vom Bürgermeister warten oder kann ich bereits den Anwalt beauftragen?
Wer leitet die owi ein? Ich oder der Anwalt?
Darf ich den schwerbehinderten Beschäftigen mitteilen was ich weiterhin unternehme? Oder fällt das unter die Schweigepflicht der SBV?
Sorry für die vielen Fragen, aber ich hatte so eine Situation noch nicht.

Liebe Grüße

Hendrik


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