Freigestellte Mitarbeiter*innen wahlberechtigt..? (Allgemeines)

Cebulon, Wednesday, 12.01.2022, 14:44 (vor 848 Tagen) @ bifavi

ob wirklich ein Aufhebungsvertrag vorliegt?

Hallo Bifavi,
da ist doch nichts strittig nach den Angaben des Fragestellers, wonach „Aufhebungsvertrag unterschrieben“ wurde. Was soll da zweifelhaft sein?

Gruß,
Cebulon


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