Freigestellte Mitarbeiter*innen wahlberechtigt..? (Allgemeines)
ob wirklich ein Aufhebungsvertrag vorliegt?
Hallo Bifavi,
da ist doch nichts strittig nach den Angaben des Fragestellers, wonach „Aufhebungsvertrag unterschrieben“ wurde. Was soll da zweifelhaft sein?
Gruß,
Cebulon