Freigestellte Mitarbeiter*innen wahlberechtigt..? (Allgemeines)

Nobi69, Potsdam, Wednesday, 12.01.2022, 15:09 (vor 826 Tagen) @ Cebulon

Vielen Dank für eure schnellen Antworten.

Offiziell haben wir , dass heißt weder BR noch SBV schriftlich überhaupt nichts über den Aufhebungsvertrag vorliegen. Steht uns ja eigentlich auch nicht zu, da dieser Vertrag nur zwischen AG und Betroffenen geschlossen und wir nicht eingebunden sind. Trotzdem haben wir aber einen gehörigen Anteil an der gütigen Einigung, um diese Kollegen verlustfrei in die Rente zu kriegen.

Mal unter uns … es handelt sich um ein paar ..meiner potentiellen Wähler… und ich will mich aber als SBV WV und Kandidat auch nicht angreifbar machen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion