Freigestellte Mitarbeiter*innen wahlberechtigt..? (Allgemeines)

bifavi, Hessen, Wednesday, 12.01.2022, 15:03 (vor 806 Tagen) @ Cebulon

Hallo cebulon

das ist doch nichts strittig nach den Angaben des Fragestellers, wonach „Aufhebungsvertrag unterschrieben“ wurde. Was soll da zweifelhaft sein?

Es ging mir um den Sachverhalt wer den Aufhebungsvertrag mitgeteilt hat.
Meine Auffassung ist, wenn der AG nicht mitteilt, dass ein Aufhebungsvertrag mit Beendigung zum xx:xx.xxxx vorliegt,
darf der AN an den Wahlen teilnehmen.

Ich hab das so verstanden, dass der Fragesteller diese Information des Aufhebungsvertrags nur vom Mitarbeiter erhalten hat, und nicht vom AG durch Vorlage der Wählerlisten.

Bis zur Turnuswahl ist ja noch ein wenig Zeit. Da kann der WV sicherlich eine abschließende Klärung herbeiführen.

Wie soll also der WV wissen, ob die vom AN gemachte Aussage stimmt?
Vielleicht hab ich ja auch was nicht richtig verstanden.
War stressiger Tag heute.

LG Bifavi


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