Freigestellte Mitarbeiter*innen wahlberechtigt..? (Allgemeines)

bifavi, Hessen, Wednesday, 12.01.2022, 15:20 (vor 834 Tagen) @ Nobi69

Hallo Nobi,


Offiziell haben wir , dass heißt weder BR noch SBV schriftlich überhaupt nichts über den Aufhebungsvertrag vorliegen. Steht uns ja eigentlich auch nicht zu, da dieser Vertrag nur zwischen AG und Betroffenen geschlossen und wir nicht eingebunden sind. Trotzdem haben wir aber einen gehörigen Anteil an der gütigen Einigung, um diese Kollegen verlustfrei in die Rente zu kriegen.

Mal Auszug aus dem Knittel zum §178 einfügt:

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit einem schwerbehinderten Menschen ist eine „Angelegenheit“ i. S. v. Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 (BAG Beschluss vom 14. März 2012 – 7 ABR 67/10, Rn. 22 = BehindertenR 2012, 236). Sie berührt auch einen einzelnen schwerbehinderten Menschen oder auch die schwerbehinderten Menschen als Gruppe. Die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen betrifft unmittelbar dessen rechtliche Stellung und sein Verbleiben im Betrieb. Betroffen sind die schwerbehinderten Menschen aber auch als Gruppe. So wird durch das Ausscheiden eines schwerbehinderten Menschen unmittelbar die nach
§ 154 Abs. 1 Satz 1 SGB IX vom Arbeitgeber zu erfüllende Quote berührt. Der Arbeitgeber hat daher die Schwerbehindertenvertretung über den Abschluss eines solchen Aufhebungsvertrags unverzüglich zu unterrichten (BAG Beschluss vom 14. März 2012 a. a. O. Rn. 23).

Einfach mal Nachfragen, wo die Unterrichtung bleibt.
Ich haue meinen AG bei sowas immer ans Knie.:-)
Hab den Personaler schon 3 mal schriftlich ermahnt, kommt bald OWI.


LG
Bifavi


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