Freigestellte Mitarbeiter*innen wahlberechtigt..? (Allgemeines)

Cebulon, Wednesday, 12.01.2022, 18:21 (vor 833 Tagen) @ Nobi69

Offiziell haben wir, dass heißt weder BR noch SBV, schriftlich überhaupt nichts über den Aufhebungsvertrag vorliegen.

Zum Aufhebungsvertrag siehe auch BIH und hier die verbreitet harsche Kritik an der „schrägen“ BAG-Rechtsprechung zum Aufhebungsvertrag dieses Siebten Senats (BAG vom 14.03.2012, 7 ABR 67/10). Zu dessen „Spitzfindigkeiten“ siehe auch hier.

Gruß,
Cebulon


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