Eilt! Fristlose Kündigung wg. wirrer Äußerungen/ psychotischer Schub (Allgemeines)

bifavi, Hessen, Wednesday, 09.03.2022, 16:15 (vor 751 Tagen) @ Trine

Hallo Trine,
ist ja ein komplexer Fall.

Wie alt ist der Betroffene und wie lange schon im Unternehmen?
Frage nur, ob der § 34 TVöD greift.
Auch sollte der AG ein Präventionsverfahren machen.
Bei einer außerordentlichen Kündigung muss das Integrationsamt gehört werden.
Da die aber meistens innerhalb der 2 Wochen keine Gutachter oder sonstiges erledigen können, gilt die Zustimmung als erteilt. In dieser Zeit müsst du und der PR Stellungnahme ans InA machen.
Wie gesagt wird das InA auch nach der Stellungnahme von den Interessenvertretern die Frist verstreichen lassen, und die Zustimmung gilt als erteilt.
Dann hat der AG den PR und dich anzuhören.

Ist alles nicht einfach, aber du schaffst das.
Frage beim InA nach, die helfen gerne.

LG
bifavi


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