Eilt! Fristlose Kündigung wg. wirrer Äußerungen/ psychotischer Schub (Allgemeines)

bifavi, Hessen, Friday, 11.03.2022, 08:38 (vor 777 Tagen) @ Thomas-SBV

Hallo Thomas-SBV,

dass das IA eine Frist verstreichen lässt habe ich zum Glück noch nicht erlebt und würde ich auch als äußerst Fragwürdig halten.

Vielleicht hab ich mich auch falsch ausgefrückt.
Das IA kann innerhalb der 2 Wochen keine abschließende Stellungnahme abgeben.
Das IA schreibt in dieser Frist ja alle Beteiligten mit Fristsetzung an, aber es gelingt dem IA nicht Gutachten oder ähnliches einzuholen. Somit wird eine Genehmigungsfiktion angenommen und die Zustimmung gilt als erteilt.
§ 174.3 SGB IX sagt das so. Entsprechende Kommentierungen dazu habe ich gelesen.

Das passiert gerade bei mir bei einem aktuellen Fall.
Der Betroffene hat erstmal Widerspruch gegen den Bescheid des IA eingelegt.
Anhörung zur außerordentlichen personenbedingten (krankheitsbedingten) Kündigung mit sozialer Auslauffrist gestern eingetroffen.
Das Ganze ist eh verzwickt, da der Betroffene auch unter den § 15.1. Kündigungsschutzgesetz, den § 34. 2 TVöD fällt.
Ich weiß auch nicht, was der AG sich davon verspricht.
Der Betroffene verursacht ja keine Lohnkosten mehr.

LG
Bifavi


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