Eilt! Fristlose Kündigung wg. wirrer Äußerungen/ psychotischer Schub (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 10.03.2022, 16:17 (vor 772 Tagen) @ Trine

Hallo,

das Allerwichtigste aus meiner Sicht ist jetzt, daß keine "Nebenkriegsschauplätze" entstehen.
Deswegen solltest Du Dich an die Einrichtung wenden und darauf aufmerksam machen, daß Ihr Patient seine Arbeitsunfähigkeit nachweisen muß - zB durch eine Aufenthaltsbescheinigung der Klinik. Das kann man zwar nicht über den Kopf des Betroffenen hinweg machen, aber evtl. hat die Klinik Möglichkeiten, nach erfolgter Akutbehandlung und notwendiger medikamentöser Einstellung die Angelegenheit mit dem Patienten zu besprechen.

Liegt eine entsprechende Diagnose der Psychose vor mit der Bestätigung eines akuten Schubs, dann dürfte es relativ einfach sein, eine fristlose Kündigung wegen der geschilderten Vorfälle abzuwenden mit Hinweis auf die eingeschränkte bzw. völlig ausgeschaltete Steuerungsfähigkeit, da es "behinderungsbedingt" ist, sofern bei dem AN bereits eine psychische Krankheit als Behinderung anerkannt ist.
Dann ist es erstmal eine "normale" AU mit den Pflichten des AG zur Prävention - auch bei befristetem Vertrag.

Und natürlich ist es dann Quatsch, die SBV als "Außenstehende" zu bezeichnen. Vielleicht mußt Du bei dieser Führungskraft noch etwas arbeitsrechtliche "Erziehungsarbeit" leisten.:-P

--
&Tschüß

Wolfgang


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