Gleichstellungsantrag noch gültig… ? (Allgemeines)

Nobi69, Potsdam, Thursday, 11.08.2022, 17:46 (vor 618 Tagen)

Hallo und guten Tag zusammen…

Nach einiger Zeit des Wirkens habe ich nun wieder mal eine Frage an euch…

Frage 1.)

Eine Kollegin hat mit mir zusammen den Antrag auf Gleichstellung gemacht, welcher leider abgelehnt wurde. Beim Gespräch mit ihr über die Begründung der Ablehnung sagt sie mir plötzlich, dass sie vor knapp 20 Jahren bei ihrem früheren Arbeitgeber in Hamburg tätig … von den Behörden einen positiven Bescheid über die Gleichstellung bekommen hat. Heute habe ich den Bescheid gesehen… er ist von 2004 … der müsste doch auch bei uns in NRW oder im gesamten Bundesgebiet gültig sein…oder ?

Frage 2.)

Der Betriebsrat ist der Meinung, die SBV hat kein Recht an den Sitzungen des BGM Teams teilzunehmen…. angeblich wäre das etwas anderes als die üblichen Sitzungen des BR und seiner Ausschüsse… ist das so ?

Eigentlich müsste doch gerade das BGM Thema für die SBV existenziell wichtig sein…schließlich haben wir fast 100 SBM bei einer Mitarbeiterzahl von 800-

Vielen Dank für die Antworten schon im Voraus…


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