Gleichstellungsantrag noch gültig… ? (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 12.08.2022, 11:35 (vor 623 Tagen) @ garda

Hallo Garda,

woher bist Du so sicher, daß eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist für Gleichstellungen gilt?

§ 110a SGB IV kennt diese Frist nicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__110a.html

Vielmehr sind die Unterlagen aufzubewahren, solange sie benötigt werden könnten. Bei der Gleichstellung werden diese Unterlagen mW mindestens bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters aufbewahrt.

Und wenn ein rechtskräftiger Bescheid besteht, muß dieser nach den Regeln des SGB X ausdrücklich aufgehoben oder zurückgenommen werden - zumindest durch eine Bezugnahme im aktuellen Bescheid.
Da offensichtlich bei der zweiten Bescheidung der erste Bescheid nicht mehr bekannt war, ist diese ausdrückliche Aufhebung oder Rücknahme höchstwahrscheinlich nicht passiert.

--
&Tschüß

Wolfgang


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