Gleichstellungsantrag noch gültig… ? (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 11.08.2022, 18:08 (vor 623 Tagen) @ Nobi69

Hallo,

1.
Der Bescheid über eine Gleichstellung gilt bundesweit und grundsätzlich unbefristet.
Alle Beschränkungen, die die Arbeitsagentur früher mal hineingeschrieben hat - zB die Beschränkung auf bestimmte Arbeitsplätze - sind rechtswidrig und somit außer Kraft.

2.
In der Tat ist das BEM-Team kein BR-Ausschuss im Sinne der §§ 27, 28 BetrVG und auch nicht vergleichbar mit dem Monatsgespräch gem. § 74 Abs. 1 BetrVG. Deswegen gilt das teilnaherecht des § 178 Abs. 4 SGB IX für das BEM-Team nicht.
Allerdings ist die SBV natürlich bei allen BEM-Fällen schwerbehinderter/gleichgestellter AN im Rahmen seiner Informations- und Anhörungsrechte zu beteiligen.
Eine weitergehende Integration in das BEM-Team ist Verhandlungssache.

--
&Tschüß

Wolfgang


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