Gleichstellungsantrag noch gültig… ? (Allgemeines)

garda, Berlin, Friday, 12.08.2022, 09:50 (vor 623 Tagen) @ Nobi69

Frage 1.)
Eine Kollegin hat mit mir zusammen den Antrag auf Gleichstellung gemacht, welcher leider abgelehnt wurde. Beim Gespräch mit ihr über die Begründung der Ablehnung sagt sie mir plötzlich, dass sie vor knapp 20 Jahren bei ihrem früheren Arbeitgeber in Hamburg tätig … von den Behörden einen positiven Bescheid über die Gleichstellung bekommen hat. Heute habe ich den Bescheid gesehen… er ist von 2004 … der müsste doch auch bei uns in NRW oder im gesamten Bundesgebiet gültig sein…oder ?

Hallo Nobi,

du meinst ja sicherlich den Bescheid, nicht den Antrag. Der Bescheid ist grundsätzlich weiterhin gültig.

Jetzt das aber: in gleicher Angelegenheit ist ein negativer Bescheid später ergangen. Damit ist der erste Bescheid gegenstandslos.

Ganz ehrlich: selbst Schuld, ohne den zweiten, völlig überflüssigen Antrag wäre der erste Bescheid noch heute gültig.

Noch was bevor hier jemand über die "schlampigen Behörden" meckert: alle Unterlagen über den alten Bescheid sind schon lange vernichtet, da jede Aufbewahrungsfrist lange (mehr als 10 Jahre!) abgelaufen ist. Man bedanke sich beim Datenschutz.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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